Amtliche Bekanntmachungen
Die amtlichen Bekanntmachungen werden auf der Internetseite für die Dauer von zwei Monaten zur Verfügung gestellt.
Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Kühmahd" mit örtlichen Bauvorschriften in Michelfeld, Ortsteil Witzmannsweiler
Wahlbekanntmachung
Steuertermin 15.02.2025
Am 15.02.2025 wird die 1. Vorauszahlung für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer fällig.
Wir bitten alle Abgabepflichtigen, die der Gemeindekasse noch keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, diesen Termin zu beachten. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die Gemeindekasse entsprechend der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Erlin” mit örtlichen Bauvorschriften in Michelfeld
Amtliche Bekanntmachung vom 07.02.2025
Vorhaben- und Erschließungsplan.pdf
Bekannmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025
Jahresveranlagung Grundsteuer und Gewerbesteuer 2025
Im Jahr 2025 werden neue Steuerbescheide verschickt. Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 13.11.2024 wurde der Steuerhebesatz für die Grundsteuer A und B angehoben. Die Gewerbesteuer bleibt unverändert. Daher werden im Jahr 2025 keine Gewerbesteuer-Jahresbescheide versendet.
Die Grundsteuerhebesätze betragen somit ab 2025 für die
Grundsteuer A 470 v. H.
Grundsteuer B 450 v. H.
des Steuermessbetrags.
Die Gewerbesteuerhebesätze betragen für 2025 für die
Gewerbesteuer 370 v. H.
des Steuermessbetrags.
Die Steuerpflichtigen werden aufgefordert, die jeweilige Steuer zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. sowie für Jahreszahler 01.07., zu entrichten.
Die Steuerfestsetzung hat mit dem heutigen Tag die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheids. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung bei der Gemeinde Michelfeld, Haller Straße 35, 74545 Michelfeld, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Erst wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten, wird ein neuer Steuerbescheid erteilt. Bis dahin gelten die bisherigen Festsetzungen.
Michelfeld, 10.01.2025
Bürgermeisteramt