Obst- und Laubbäume bereichern unsere Umwelt...
Sie sind eine wichtige Grundlage für Flora und Fauna und wirken sich positiv auf unser Klima aus.
Die Gemeinde Michelfeld fördert deshalb die dauerhafte Erhaltung des Laub- und Obstbaumbestandes. Der Gemeinderat hat am 06.10.1989 die nachstehenden Förderrichtlinien erlassen:
Richtlinien Förderung des Laub- und Obstbaumbestandes
1. Förderungszweck
Obst- und Laubbäume bereichern unsere Hausgärten und die Landschaft. Sie bilden eine wichtige Grundlage für Kleinlebewesen und die Vogelwelt und wirken sich deshalb positiv auf das Kleinklima aus. Außerdem tragen sie zur Luftreinigung bei und liefern den lebensnotwendigen Sauerstoff. Mit den Zuschussmitteln der Gemeinde soll der Laub- und Obstbaumbestand dauerhaft erhalten werden.
2. Förderungsfähige Maßnahme
2.1 Zuschuss für Laubbaumhochstämme Die Gemeinde gewährt einen Zuschuss, wenn in einem Hausgarten ein Laubbaumhochstamm gepflanzt wird. Der Zuschuss wird nur für zwei Laubbäume pro Hausgarten im Jahr gewährt. Unter Vorlage der Rechnung erstattet die Gemeindekasse 50 % des Kaufpreises, höchstens jedoch den Betrag von 25,- Euro pro Baum. Bei der Pflanzung sind die im Nachbarrecht geltenden Abstände zu beachten.
Folgende Laubbäume werden bezuschußt:
Ahorn, Apfel-Dorn, Baum-Haselbirke, Blutpflaume, Buche, Eberesche, Eiche, Esche, Hainbuche, Kastanie, Linde, Mehlbeere, Obstbäume, Rot-Dorn, Ulme, Vogelkirsche.
2.2 Zuschuss für Obstbäume im Außenbereich Die Gemeinde gewährt einen Zuschuss für die Pflanzung von einheimischen Birnen-, Äpfel- oder Zwetschgenbaumhochstämmen in Höhe von 8,- Euro pro Baum. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Pächter von Streuobstwiesengrundstücken auf Gemeindemarkung. Die Zuschüsse werden nur unter Vorlage der Rechnung von der Gemeindekasse erstattet. Die Gemeinde behält sich Stichproben auf den entsprechenden Grundstücken vor.
3. Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 06. Oktober 1989 in Kraft.
Kontakt Frau Grau
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Frau Grau
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