Bodenrichtwerte und Wertgutachten
Am 01.01.2020 hat der Gemeinsame Gutachterausschuss Schwäbisch Hall seine Arbeit aufgenommen. Der Ausschuss hat seinen Sitz bei der Stadt Schwäbisch Hall und ist für die Stadt Schwäbisch Hall und die Gemeinden Michelfeld, Michelbach/Bilz und Rosengarten tätig. Der Gutachterausschuss legt die Bodenrichtwerte der Gemeinde fest und erstellt auf Antrag Gutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke.
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Schwäbisch Hall, Baurechtsamt,
Gymnasiumstraße 4, 74523 Schwäbisch Hall
Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss, Hans Behrendt,
Tel. 0791/751-317, Fax 0791/751-463, Mail: hans.behrendt(@)schwaebischhall.de
Hier können Sie einen Antrag auf Erstellung eines Wertgutachtensherunterladen
Der Gemeinsame Gutachterausschuss erteilt auch Auskünfte über Bodenrichtwerte.
Die für die Grundsteuerreform zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 maßgebenden Bodenrichtwerte können über das Bodenrichtwertinformationssystem des Landes Baden-Württemberg (BORIS-BW) heruntergeladen werden https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de