Abfallwirtschaft im Landkreis Schwäbisch Hall
Für die Abfallbeseitigung ist der Landkreis Schwäbisch Hall zuständig. Die Reduzierung der Abfallmengen und die umweltgerechte Abfallentsorgung bzw. Verwertung getrennt erfasster Wertstoffe zählt zu den wichtigsten Aufgaben der Abfallwirtschaft im Landkreis Schwäbisch Hall.
Oberste Priorität hat die Abfallvermeidung. Um hierzu Anreize zu geben, ist bereits im Jahr 1993 die mengenbezogene Müllgebühr eingeführt worden.
Die Abfallverwertung ist ein wichtiger Grundsatz des Abfallwirtschaftskonzeptes des Landkreises. Im Landkreis Schwäbisch Hall besteht eine durch Satzung bestimmte Trennpflicht für Wertstoffe an der Anfallstelle. Bereits in den Haushalten und in den Betriebsstätten erfolgt die gesonderte Erfassung verwertbarer Stoffe. Zur sachgerechten Entsorgung bietet die Abfallwirtschaft des Landkreises Schwäbisch Hall eine breite Palette von Möglichkeiten. Eine umweltschonende Abfallentsorgung steht immer im Vordergrund. Das Abfallwirtschaftsamt arbeitet für eine ökologische und ökonomisch sinnvolle Entsorgung.
Als Abfallgefäße sind 60 l, 120 l und 240 l Abfallgroßbehälter und Biomülltonnen zugelassen sowie der Gelbe Sack, die Gartentonne und die Papiertonne.
Bitte beachten Sie, dass die Mülltonnen bzw. Gelbe Säcke erst am Abend vor der Abfuhr, spätestens bis 6.00 Uhr am Abfuhrtag zur Abholung bereitstehen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Landkreises Schwäbisch Hall.